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Die praxisintegrierte Form der Kinderpflegeausbildung verknüpft die vorgesehene Theorie- und Praxisanteile kontinuierlich im Verlauf der zweijährigen Ausbildung. Die folgende exemplarische Darstellung verdeutlicht die Verteilung der Einsätze in den Lernorten Schule und Praxis:

  Montag          Dienstag      
Mittwoch      
Donnerstag      
Freitag      
1. Ausbildungsjahr         Schule Schule Schule Praxis Praxis
2. Ausbildungsjahr Praxis Praxis Praxis Schule Schule

Im ersten Ausbildungsjahr liegt der Ausbildungsschwerpunkt im Ü3-Bereich (Kinder im Alter von 3-6 Jahren) und im zweiten Ausbildungsjahr im U3-Bereich (Kinder im Alter von 0-3 Jahren). Zusätzlich lernen Sie im zweiten Ausbildungsjahr das Arbeitsfeld in einer Großpflegestelle kennen.

Hinweis zum Bewerbungsverfahren:

Das Bewerbungsverfahren findet ausschließlich über unsere Kooperationspartner statt.

Sie informieren sich bei der FABIDO, dem EKK und dem DRK über verfügbare Ausbildungsplätze und schließen mit dem Träger einen Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsentgelt ab. Die Ausbildung wird entsprechend des Ausbildungsjahres steigernd vergütet. Bei einer Zusage leitet der Kooperationspartner Ihre Unterlagen an das Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg weiter. Eine separate Bewerbung zu unseren Händen entfällt damit.

Über das Internetprotal der FABIDO erhalten interessierte Bewerber/innen weitere Information rund um die praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Kinderpfleger/in. Die Bewerbungsfrist ist vom 01.07. bis zum 31.01. für das jeweils folgende Kalenderjahr möglich. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie online an den Träger.  

Aufnahmebedingungen

  • Erster Schulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss
  • Interesse an erzieherischem Handeln
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen am Erziehungsprozess beteiligten Personen (Eltern, Erzieherinnen, Erzieher)
  • hauswirtschaftliches und pflegerisches Interesse

Lernbereiche während der Ausbildung

I Berufsbezogener Lernbereich:

  • Sozialpädagogik
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch

II Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

III Differenzierungsbereich:

  • Kunst
  • Musik
  • Datenverarbeitung

Abschluss und Berechtigungen

Am Ende der erfolgreichen Ausbildung steht der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger “. Der Berufsabschluss wird durch eine Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres erworben. Die Abschlussprüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen. 

Mit erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfungen erhalten Sie

  • den Erweiterten Ersten Schulabschluss oder den mittleren Schulabschluss (FOR), ggf. mit Qualifikationsvermerk.
  • die erste Stufe der Qualifizierung nach QHB (Qualität in der Kindertagespflege - Qualifizierungshandbuch) des Deutschen Jugendinstitutes im Umfang von 160 Stunden (tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung).
  • bei Erwerb des mittleren Schulabschlusses die Berechtigung zum Besuch der Fachschulen des Sozialwesens (Sozialpädagogik/Heilerziehungspflege).
  • ggf. die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Alle Informationen zu unserem Bildungsgang finden Sie nochmals hier kompakt zum Download:

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Ihre Ansprechpartnerin an unserer Schule:

Frau Pinker (Bereichsleitung)

Über das Kontaktformular können Sie sich mit Frau Pinker in Verbindung setzen.