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Ab dem 05.05.2022 tritt eine neue Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW in Kraft.

Wesentliche Änderungen:

- Es gilt weiterhin eine 10tägige Isolierung für positiv getestete Personen. Diese dürfen  nun ab dem 5. Tag mit einem negativen zertifizierten Schnelltest die Isolierung beenden. Sollte eine PCR-Testung erfolgt sein, muss der CT-Wert über 30 liegen. Ist der Schnelltest weiterhin positiv oder liegt der CT-Wert unter 30, so ist die Isolierung fortzusetzen. Eine erneute Testung darf frühestens 24 Stunden nach der vorangegangenen Testung erfolgen.

- Für Kontaktpersonen (sowohl Personen im Haushalt als auch außerhalb des Haushaltes beispielsweise durch Kontakte im beruflichen Umfeld, Sportverein, etc) gibt es keine automatische Quarantäne mehr. Das heißt, dass auch Ungeimpfte, solange sie symptomlos sind, die Schule oder KiTa  besuchen dürfen, wenn Eltern oder Geschwister bzw. im Haushalt Lebende positiv getestet sind. Treten innerhalb der ersten zehn Tage nach dem Kontakt zur positiv getesteten Person Symptome auf, sind diese Personen verpflichtet, umgehend eine Testung durchzuführen.

Klicken Sie hier zum Download der aktuellen Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW.