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Hauswirtschafterin / Hauswirtschafter

Um sich für diesen Bildungsgang an unserer Schule anmelden zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Ausbildungsplatz. Sie haben sich also vorher in einem Altenheim, einem Krankenhaus, einer Kindertagesstätte o.ä. um einen Ausbildungsplatz beworben und ihn erhalten. Mit Beginn dieser Ausbildung sind Sie bei uns richtig.

In den meisten Berufen wird in Deutschland nach dem Prinzip des dualen Systems ausgebildet. Das bedeutet, dass der Betrieb den praktischen Teil der Ausbildung übernimmt und die Berufsschule sich für die Vermittlung des theoretischen Hintergrunds verantwortlich zeichnet. Zum Bildungsauftrag gehört allerdings nicht nur berufsbildender Unterricht sondern auch Unterricht in sogenannten allgemeinbildenden Fächern wie z.B. Deutsch, Politik, Sport, Religion oder Fremdsprachen.

Der berufsbildende Unterricht wird seit einigen Jahren in sogenannten Lernfeldern unterrichtet. Diese Lernfelder sind im Rahmenlehrplan des Kultusministeriums vorgegeben und werden zur Umsetzung in den Schulen durch Entwicklung von Lernsituationen individuell inhaltlich geprägt.

Diese Lernsituationen sollen dem beruflichen oder persönlichen Alltag der Auszubildenden möglichst nahe kommen und können sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Wesentliche Inhalte der Ausbildung entsprechen aber immer den vorgeschriebenen Standards nach den Vorgaben der Rahmenlehrpläne.

Für den Beruf Hauswirtschafterin / Hauswirtschafter sind folgende Lernfelder vorgegeben:

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter
Lernfelder
Nr.:
Titel des Lernfeldes Zeitrichtwert in Unterrichtsstunden
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1 Die Berufsbildung mitgestalten 40    
2 Güter und Dienstleistungen beschaffen 80    
3 Waren lagern 40    
4 Speisen und Getränke herstellen und
servieren
100    
5 Personengruppen verpflegen   80  
6 Personen zu unterschiedlichen Anlässen
versorgen
    60
7 Wohn- und Funktionsbereiche reinigen
und pflegen
60    
8 Textilien reinigen und pflegen   80  
9 Wohnumfeld und Funktionsbereiche
gestalten
  80  
10 Personen individuell wahrnehmen und
beobachten
  40  
11 Personen individuell betreuen     120
12 Produkte und Dienstleistungen vermarkten     60
13 Hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse koordinieren     40

Der Berufsschulunterricht gliedert sich in einen berufsbezogenen und einen berufsübergreifenden Lernbereich. Die Fächer des berufsbezogenen Bereichs werden im Stundenumfang mindestens nach den Vorgaben der Rahmenlehrpläne des Kultusministeriums erteilt.

Die Fächer des berufsübergreifenden Bereichs werden in unterschiedlichem Umfang erteilt. Die Richtlinien ermöglichen diesbezüglich einen gewissen Spielraum.

Im Differenzierungsbereich können wir je nach Bedarfslage weitere Fächer anbieten.

Berufsbezogenen Fächer sind:

  • Wirtschafts- und Betriebslehre
  • Betriebsorganisation
  • Versorgung
  • Betreuung

Berufsübergreifende Fächer sind:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Differenzierungsbereich:

  • Fremdsprache: Englisch

Am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg wird der berufsbezogene Lernbereich neben Wirtschafts- und Betriebslehre in die Stundenplanfächer: Betriebsorganisation (BO), Mathe im Lernfeld (MLF) und Datenverarbeitung, Versorgung – Theorie (VersLe), Versorgung – Praxis (VersPr), Textilverarbeitung (TV) und Betreuungsleistungen (BetLe) unterteilt. Die Stundenplanfächer unterscheiden sich jedoch teilweise von den Fächerbezeichnungen, die für das Zeugnis vorgesehen sind. Da wir lernfeldbezogen und fächerübergreifend unterrichten, werden die Zeugnisnoten also aus dem erteilten Unterricht nach Lernfeldern gebündelt. Das bedeutet, dass die berufsbezogenen Unterrichtsfächer an den Lernfeldern inhaltlich unterschiedlich intensiv beteiligt sind und sich daraus entsprechend in unterschiedlichen Anteilen die Note ergibt. Die prozentualen Anteile werden jährlich in den Bildungsgangkonferenzen festgelegt, wobei auf den Zeugniskonferenzen auch eine pädagogische Sichtweise eine leicht abweichende Tendenz möglich macht.

Hier eine Übersicht der Zeugnisfächer mit der Zuordnung der Lernfelder und Unterrichtsfächer:

1. Ausbildungsjahr

Zeugnisfächer Stundenplanfächer Zugeordnete Lernfelder
Betriebsorganisation BO LF 1, LF 2, LF 3, LF 4, LF 7
MLF LF 1, LF 2, LF 3, LF 4, LF 7
Versorgung VersLe LF 1, LF 2, LF 4, LF 7
VersPr LF 1, LF 2, LF 3, LF 4, LF 7
Betreuung BetLe LF 1, LF 4

2. Ausbildungsjahr

Zeugnisfächer Stundenplanfächer Zugeordnete Lernfelder
Betriebsorganisation BO LF 5, LF 8, LF 9
MLF LF 5, LF 8, LF 9
Versorgung VersLe LF 5, LF 8, LF 9
VersPr LF 5, LF 8, LF 9
TV LF 8
Betreuung BetLe LF 5, LF 10

3. Ausbildungsjahr

Zeugnisfächer Stundenplanfächer Zugeordnete Lernfelder
Betriebsorganisation BO LF 6, LF 11, LF 12, LF 13
MLF LF 6, LF 11, LF 12, LF 13
DVLF LF 6, LF 11, LF 12, LF 13
Versorgung VersLe LF 6, LF 11, LF 12, LF 13
VersPr LF 6, LF 11, LF 12, LF 13
TV LF 12, LF13
Betreuung BetLe LF 6, LF 11, LF 12, LF 13

In der Oberstufe erweitern wir die Hauswirtschaftsklasse um 3-5 Personen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte „Selbstmelder“ zur Abschlussprüfung angemeldet haben. Sie erhalten in diesem Jahr bezüglich der Lerninhalte Unterstützung durch die Schule. Diese Personen nehmen vollumfänglich am Berufsschulunterricht des dritten Ausbildungsjahres teil.

Die betriebliche Ausbildung erfolgt nach der Ausbildungsordnung, die bei der Landwirtschaftskammer  Nordrhein Westfalen in Unna erhältlich ist.

Informationen zur Begabtenförderung:

Um Auszubildende zu Höchstleistungen anzuspornen sei erwähnt, dass alle unter 25-jährigen Auszubildenden, die ihre Abschlussprüfung mit einem Notendurchschnitt von 1,9 (87 Punkte) oder besser bestanden haben, die Möglichkeit erhalten, sich um Stipendien für weitere fachbezogene berufliche Qualifikationen zu bewerben.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt durch die Stiftung Begabtenförderung diese Mittel zur Verfügung, die für eine Stipendiatin / einen Stipendiaten bis zu 7200,- € betragen kann. Dieses Förderprogramm wird von der IHK betreut, welche die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten übernimmt, über die Förderfähigkeit der Weiterbildungsmaßnahmen entscheidet und die förderfähigen Maßnahmebeiträge auszahlt.

Näheres hierzu recherchieren Sie bitte auf der Internetseite der IHK: https://www.ihk-nordwestfalen.de