Voraussetzungen:
- keine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben
- mindestens Hauptschulabschluss erwünscht
- Ausbildungsvertrag
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes
Dauer:
- in der Regel 3 Jahre, bei guten Leistungen kann um ein halbes Jahr verkürzt werden
- Verkürzungsmöglichkeit des Ausbildungsvertrages bei Fach- oder Hochschulreife
Lernbereiche (beispielhaft):
- Beratung und Verkauf im Restaurant
- Herrichten und Kontrolle von Gasträumen
- Restaurantorganisation
- Arbeiten in der Küche und im Magazin
- Warenbedarfsermittlung
- Mitwirken bei Sonderveranstaltungen
Prüfungen/Abschlüsse:
- Zwischenprüfung im Frühjahr des zweiten Ausbildungsjahres
- schriftliche und praktische Abschlussprüfungen am Ende der Ausbildung
- Mit dem Berufsschulabschluss erhält die/der Azubi den Erweiterten Ersten Schulabschluss. Bei Bestehen der Abschlussprüfung und einer Berufsschulabschlussnote zwischen 2,6 und 3,0 erreicht die/der Azubi den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife); liegt die Berufsschulabschlussnote bei 2,5 und besser, erhält die/der Azubi die Möglichkeit zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Berufsschule:
- wöchentlich wechselnd an einem oder zwei Berufsschultag/-en
- soll vor allem fachtheoretische Kenntnisse vermitteln sowie die allgemeine Bildung vertiefen und erweitern und umfasst folgende Lernbereiche:
berufsbezogen: Produktentwicklung/-pflege, Gastorientierung, Betriebsführung,
Wirtschafts- und Betriebslehre, Englisch
berufsübergreifend: Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religion,
Sport/Gesundheitsförderung
Vertiefende Informationen erhalten Sie über folgende Kontaktadressen:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=10054
Informationen zur Begabtenförderung:
Um Auszubildende zu Höchstleistungen anzuspornen sei erwähnt, dass alle unter 25-jährigen Auszubildenden, die ihre Abschlussprüfung mit einem Notendurchschnitt von 1,9 (87 Punkte) oder besser bestanden haben, die Möglichkeit erhalten, sich um Stipendien für weitere fachbezogene berufliche Qualifikationen zu bewerben.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt durch die Stiftung Begabtenförderung diese Mittel zur Verfügung, die für eine Stipendiatin / einen Stipendiaten bis zu 7200,- € betragen kann. Dieses Förderprogramm wird von der IHK betreut, welche die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten übernimmt, über die Förderfähigkeit der Weiterbildungsmaßnahmen entscheidet und die förderfähigen Maßnahmebeiträge auszahlt.
Näheres hierzu recherchieren Sie bitte auf der Internetseite der IHK: https://www.ihk-nordwestfalen.de