Das Erlernen der deutschen Sprache ist für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler grundlegende Voraussetzung, damit sie sich möglichst bald und möglichst umfassend am Unterricht beteiligen können.
Die dauerhafte Förderung der deutschen Sprache ist eine Aufgabe aller Fächer und - soweit möglich - der außerunterrichtlichen Angebote. Dabei wird die Vielfalt der Sprachen der zugewanderten Schülerinnen und Schüler didaktisch einbezogen.
Gegenstand des Unterrichts auch für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler sind Grundlagen der Orientierung im Alltagsleben in Deutschland und die Bildungs- und Erziehungsziele nach § 2 Schulgesetz NRW (SchulG, BASS 1-1).
Am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg wird folgender Unterricht angeboten:
Berufsbezogener Lernbereich
Berufsübergreifender Lernbereich
Differenzierungsbereich
Betriebsorganisation
Deutsch/Kommunikation
Datenverarbeitung
Dienstleistung
Politik/Gesellschaftslehre
Gesundheits- und Ernährungslehre
Produktion
Religionslehre
Kunst
Sport/Gesundheitsförderung
Musik
Mathematik
Wirtschaftslehre
Englisch
Praxisbetreuung