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Gestaltung der Ausbildung

Das erste, vollzeitschulische Schulhalbjahr dient zunächst der Vermittlung von Grundlagen und zur Vorbereitung auf ein vierwöchiges Blockpraktikum.

Im zweiten Halbjahr der Klasse 11 wird das vierwöchige Blockpraktikum absolviert und dient der Verknüpfung von Theorie und Praxis.

Die Klasse 12 dient in vollzeitschulischer Form der intensiven Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen über die erweiterten beruflichen Kenntnisse und die Fachhochschulreife.

Erforderliche Praktika

Die zum Erwerb der Fachhochschulreife erforderlichen Praktika im Umfang von 24 Wochen in Einrichtungen des Sozialwesens (Sozialpflege, Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege) - bzw. profilmäßig innerhalb des Schulpraktikums auch in Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit - setzen sich wie folgt zusammen:

  • 4 Wochen: In den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs integriertes Praktikum.
  • 2 - 4 Wochen: Soweit im Differenzierungsbereich ergänzende berufspraktische Unterrichtsveranstaltungen angeboten werden, können diese im Umfang von bis zu 4 Wochen auf dashalbjährige Praktikum von der Schule am Ende des Bildungsgangs angerechnet und bescheinigt werden. Anrechenbar sind in diesem Kontext z. B. die Fächer: Pflege, Ernährungslehre AG, Psychologie, Werte und Normen oder berufliche Praxis.
  • 4 Wochen: Zusammenhängendes Betriebspraktikum im 2. HJ der Klasse 11.
  • 12 - 14 Wochen: Weitere Betriebspraktika zum Nachweis des halbjährigen Praktikums sind unmittelbar vor und/oder nach dem Bildungsgang bzw. während der Ferienzeiten im Bildungsgang zu absolvieren und werden von der Schule im abgeleisteten Umfang nach Ende des Bildungsgangs angerechnet. Praktika während der Ferien können höchstens mit der Hälfte der Ferienzeit bzw. im Umfang von bis zu vier Wochen in den Sommerferien angerechnet werden. Der Praktikumsbetrieb bescheinigt die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums.

Das Betriebspraktikum ist teilbar. Fehltage sind nachzuholen und nachzuweisen. Die Mindestdauer eines anrechenbaren Betriebspraktikums beträgt zwei Wochen in Vollzeit unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Betriebes.

Insgesamt: 24 Wochen

Inhalte des Betriebspraktikums

Im Betriebspraktikum soll ein möglichst breites Spektrum der nachfolgend aufgeführten Arbeitsbereiche abgedeckt werden. Insbesondere sollen die Praktikantinnen und Praktikanten in folgenden Bereichen grundlegende Kenntnisse erwerben und Erfahrungensammeln:
  • Aufbau und die Funktion der betrieblichen Organisation
  • Abwicklung eines Gesamtprodukts/-auftrags,
  • Sozialstrukturen und gesellschaftliche Konsequenzenbetrieblicher Handlungen
  • Abwicklung des Aufnahme- bzw. Zuweisungsverfahrens in den Einrichtungen
  • Vorbereitung von und Teilnahme an Aufnahmegesprächen (Kommunikationstechniken)
  • Absprachen mit den Mentoren, Betreuern und Vorgesetzten in den Gruppen/Abteilungen
  • Sachgerechter und ökonomischer Einsatz von Arbeitsmitteln, Geräten und Materialien auch unter ökologischen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten
  • Teilnahme an Gesamt- und Teilprozessen der Alltagsroutine: Gruppen-, Teambesprechungen, Arbeitsaufteilungen
  • Entwicklung von Handlungszielen
  • Logistische Leistungen und Verwaltungshandeln, Beachtung von ergonomischen/rationellen Grundsätzen
  • Finden einer Balance zwischen den Bedürfnissen der Klientel, den Anforderungen des Arbeitgebers sowie eigenen Zielen
  • Rückmeldung/Beurteilung der eigenen Leistung in Reflexionsgesprächen
  • Darstellung der eigenen Ideen, des Arbeitsbereichs und der gesetzten Handlungsziele gegenüber der Klientel und seinen Angehörigen (Klienten-, Patienten-, Elterngespräche, Gespräche mit Angehörigen und gesetzlichen Vertretern)

Formulare zum Betriebspraktikum