Berufsfachschule für Kinderpflege
Im Rahmen ihrer vielfältigen Aufgaben unterstützen Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger das Selbstständigwerden von Kindern und begleiten sie in ihren Lern-, Bildungs- und Entwicklungsprozessen sowie in ihrer sozialen Kompetenzgewinnung.
Die Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger beinhaltet pädagogische, pflegerische und hauswirtschaftliche Aspekte. Sie bereitet auf die Mitarbeit in der Pflege und Erziehung von Säuglingen und Kindern z. B. in Kindertagesstätten, als Tagesmutter / -vater zur Unterstützung im Familienbereich und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor. Darüber hinaus bietet sie eine fundierte Vorbereitung für die Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher/ Erzieherin).
Das Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg bietet zwei verschiedene Ausbildungsformen im Bereich der Kinderpflege an. Die vollzeitschulische Ausbildung und die praxisintegrierte Ausbildung (PIA).
In beiden Ausbildungsmodellen bietet der Bildungsgang eine fundierte berufsspezifische und allgemeinbildende Ausbildung. Aus diesem Grund erwartet Sie ein Unterrichtsangebot in den folgenden Bereichen:
I Berufsbezogener Lernbereich:
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
II Berufsübergreifender Bereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
III Differenzierungsbereich:
- Kunst
- Musik
- Datenverarbeitung
Abschluss und Berechtigungen
Am Ende der erfolgreichen Ausbildung steht der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger “. Der Berufsabschluss wird durch eine Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres erworben. Die Abschlussprüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen.
Mit erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfungen erhalten Sie
- den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss (FOR), ggf. mit Qualifikationsvermerk.
- die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII. Die endgültige Pflegeerlaubnis erteilen die Kommunen.
- bei Erwerb des mittleren Schulabschlusses die Berechtigung zum Besuch der Fachschulen des Sozialwesens (Sozialpädagogik/Heilerziehungspflege).
- ggf. die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Ihre Ansprechpartnerin an unserer Schule:
Frau Pinker (Bereichsleitung)
Über das Kontaktformular können Sie sich mit Frau Pinker in Verbindung setzen.